Hüttenordnung
Die Hüttenordnung ist als PDF im Downloadbereich zu finden.
Der Hüttenbetrieb setzt für jeden Besucher die Bereitschaft zur Einordnung voraus. Deshalb ist für alle Besucher die nachfolgende Hüttenordnung allgemein verbindlich.
§1 Hausrecht
Der Hüttenwart des Skiclub oder der Verantwortliche der jeweiligen Gruppe übt das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen die Hüttenordnung kann ein befristetes oder dauerhaftes Aufenthaltsverbot ausgesprochen werden und zwar
(1) kurzfristig durch den Hüttenwart
(2) für längere Zeit durch den Vorstand
§2 Haftung
Der Skiclub haftet nicht für Garderoben, Rucksäcke, Ski usw. auch für den Inhalt von Schränken usw., kann nicht gehaftet werden. Gleichzeitig übernehmen wir keine Haftung für Schäden etc. auf dem Weg zur bzw. vor der Hütte und in der Hütte.
§3 Allgemeines
Der Weg zur Hütte darf nicht mit Motorräder bzw. Autos befahren werden. Es dürfen auf der Hütte keine Hunde und sonstig Tiere mitgebracht werden. Für die Skihütte besteht eine Eigenwasserversorgung, der Verpächter übernimmt keine Gewähr für die Reinheit und Ergiebigkeit des Wassers. Die jeweiligen Mieter der Hütte sind verpflichtet, dass der Weidebetrieb in den Sommermonaten in keinster Weise gestört wird. Während der Weidesaison wird es dem Weidehirten gestattet, Tränkebecken und Tröge an die Eigenwasserversorgung anzuschließen. Die Tröge sind peinlichst sauber zu halten. (keine Waschtröge). Die Versorgung der Tiere hat absoluten Vorrang .Dem Hirten seine Weisungen sind zu befolgen.
§4 Eintreffen auf der Hütte
I. Der Hüttenschlüssel kann ca. 1 Woche vor dem Termin beim Hüttenwart oder beim Vorstand angefordert werden. Beim Eintreffen auf der Hütte ist der Hauptschalter, welcher sich im Stromkasten im Vorraum befindet auf Ein zu schalten und den Zählerstand im Strombuch einzutragen.
II. Die Hütte darf nur in Turnschuhe oder Haus-Hüttenschuhe betreten werden. Skischuhe oder Bergschuhe müssen im Vorraum ausgezogen werden
III. Getränke sind auf der Hütte ausreichend und zu vernünftigen Preisen vorhanden. Der jeweilige Bestand ist auf den Kühlschränken angeschrieben und kann kontrolliert werden. Es dürfen keine Getränke mitgebracht werden (Außer Sekt und Schnaps)
§5 Auf der Hütte
I. Rauchen ist in der gesamten Hütte untersagt. Ausnahmereglung ist nur für den Aufenthaltsraum zulässig und kann nur vom Hüttenwart bzw. dem Verantwortlichen der Gruppe in eigener Verantwortung getroffen werden. Offenes Feuer ist in der gesamten Hütte und außerhalb der Hütte verboten.
II. Die Getränke befinden sich in den Kühlschräken in der Küche. Getränkezettel sind in der Küche ausgehängt. Die Abrechnung durch den jeweiligen Hüttenwart erfolgt nach dem Kühlschrankverbrauch bzw. Bestand
III. In den Schlafräumen im oberen Stockwerk ist absolute Ruhe und Ordnung zu halten, Decken sind vorhanden. Es ist ratsam Leintuch-Überzug oder einen Schlafsack mitzubringen.
§6 Verlassen der Hütte
I. Bei der Abreise sind die Schlafräume zu säubern und zu saugen. Decken und Kissen sind wieder ordentlich auf zubereiten. Toiletten und Waschräume, Küche und Aufenthaltsraum sowie Vorraum sind nass herauszuputzen.
II. Die Fensterläden sind zu schließen und von innen zu verriegeln. Die Türe zum Stall ist abzuschließen und der Hauptschalter im Stromkasten auf Aus zu stellen.
Diese Neufassung der Hüttenordnung wurde vom Vorstand des Skiclub Dietenheim e.V. am 12.02. 2008 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
